| Die Estländische Ritterschaft | ||||||||
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Der
Genealoge der Estländischen Ritterschaft
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Livland | |
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Dr. Walter v. Hueck e-Mail: Genealoge-Estland "at" baltische-ritterschaften.de
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| Hauptaufgaben des Genealogen sind die Führung der Geschlechtsregister für die blühenden Familien der Ritterschaft, die Unterstützung der Familien bei der Zusammenstellung ihrer Genealogie für eine Veröffentlichung im GHdA sowie die Erforschung und Aufbereitung von Genealogien erloschener Geschlechter. | ||
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Nachdem
König Waldemar II. von Dänemark im Sommer 1219 die Landschaften Harrien
und Wierland im Norden Estlands erobert hatte, belehnte er seine Vasallen
mit dem Land, das sie zu verwalten und gegen äußere Mächte zu verteidigen
hatten. Der Liber Census Daniae von 1241 nennt 114 harrisch-wierische
Vasallen, von denen der größte Teil aus norddeutschen Landschaften stammte
und die sich zur Harrisch-Wierischen Ritterschaft zusammenschlossen. |
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| Im
Herbst 1346 verkaufte König Waldemar IV. sein „Herzogtum Estland“ dem Deutschen
Orden, der über die südestnische Landschaft Jerwen bereits gebot. Dagegen
gehörte die westestnische Landschaft Wiek zum Bistum Oesel. Nach dem Zusammenbruch
der Herrschaft des Deutschen Ordens unterwarfen sich im Sommer 1561 die
Harrisch-Wierische Ritterschaft und die Ordensvasallen in Jerwen dem König
Erik XIV. von Schweden, der ihre Privilegien bestätigte. Im Sommer 1584
folgte die Wiek, als König Johann III. die vier Landschaften Harrien, Wierland,
Jerwen und Wiek in einem Fürstentum zusammenschloß. Seitdem besteht die
Estländische Ritterschaft als Einheit. |
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| Ursprünglich
gehörte jeder mit einem Rittergut Belehnte zur Ritterschaft. Als jedoch
die schwedischen Könige damit begannen, nichtadeligen Söldnerführern Güter
in Estland zu geben, und als auch Revaler und Narwaer Bürger ihr Vermögen
in Rittergütern anlegten, erwuchs der Ritterschaft die Notwendigkeit, sich
von diesen abzugrenzen und eine Matrikel zu schaffen. In Kurland bestand
eine solche seit 1620 und in Schweden seit 1625. Die 1648 erwirkte Erlaubnis
der Königin Christina zur Anlegung einer Matrikel der Estländischen Ritterschaft
wurde jedoch nicht umgesetzt, nachdem die Königin und ihre Nachfolger die
meisten jener Söldnerführer und Bürger in den Adelsstand erhoben. |
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| Erst als Peter der Große nach der Eroberung Estlands 1710 die bisherigen Privilegien der Estländischen Ritterschaft bestätigt hatte, wurde erneut die Schaffung einer Matrikel betrieben. Die Vorarbeiten begannen im Januar 1729, die Eintragungen erfolgten ab 1745, und insgesamt wurden seitdem 308 Geschlechter immatrikuliert. Davon bestehen die folgenden 179 noch: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Im Geschlechtsregister wird jeder ehelich geborene Nachkomme des adeligen Vaters und sein Ehepartner, d.h. nicht jedoch Namensträger durch Adoption oder andere juristische Übertragungsformen, mit folgenden Daten geführt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name, Vornamen Geburtsort und -datum Konfession (wenn nicht evangelisch) Beruf, akad. Titel, Dienststellung bzw. Dienstgrad oder -bezeichnung Ort und Datum der Eheschließung ggf. Ort und Datum der Scheidung ggf. Sterbeort und -datum. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei eingeheirateten Ehefrauen zusätzlich: Vorname und Beruf des Vaters, Vorname und Geburtsname der Mutter. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Genealoge betont ausdrücklich, daß diese Art der Aufzeichnung das heute geltende öffentliche Namensrecht nicht berührt, vielmehr lediglich die Zugehörigkeit zum historischen Adel auf privatrechtlicher Grundlage nach adelsrechtlichen Gesichtspunkten in genealogischer Form feststellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Um jeweils ein vollständiges und aktuelles genealogisches Bild einer Familie zu haben, ist die Übermittlung aller oben angeführten personenbezogenen Daten an den Ritterschaftsgenealogen erforderlich. Dies erleichtert die vorbereitenden Arbeiten zur Veröffentlichung im GHdA erheblich. Deshalb ergeht hier die herzliche Bitte: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Teilen Sie dem Genealogen alle oben angeführten familiären Angaben mit und übersenden Sie ihm stets ein Exemplar Ihrer gedruckten Familienanzeigen - besser noch eine Kopie der entsprechenden Urkunde. Darüber hinaus sind für das Archiv des Ritterschaftsgenealogen Mitteilungsblätter der Familienverbände, im Druck erschienene Familiengeschichten sowie Stamm- und Ahnentafeln unentbehrlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dr. Walter v. Hueck, E-mail: Genealoge-Estland "at" baltische-ritterschaften.de
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Ihre
personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz! Sie werden von mir
den Datenschutzbestimmungen entsprechend vertraulich behandelt und zu
keinen anderen, als genealogischen Zwecken verwendet!
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Die Familien sind zu aktiver Mitarbeit bei der Erstellung der Manuskripte ihrer Genealogien aufgerufen. Helfen Sie Ihrem Genealogen bei seiner ehrenamtlichen Arbeit. Nehmen Sie Verbindung auf mit: Dr. Walter v. Hueck, E-mail: Genealoge-Estland "at" baltische-ritterschaften.de |
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