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Genealogen
Genealogen Die Genealogen der Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich; sie  
  · bewahren die Matrikeln,  
  · führen die Geschlechtsregister,  
  · betreiben genealogische Forschung,  
  · unterstützen die ritterschaftlichen Familien bei der Zusammenstellung ihrer Genealogie für die Veröffentlichung im Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) und  
  · erteilen Auskünfte, siehe Kontaktadressen bei den jeweiligen Ritterschaften.  
   
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Matrikel

Die Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel verdanken den jahrhundertelangen, bis ins 20. Jahrhundert hineinreichenden, politisch-ständischen Einfluß weitgehend der Erstellung der Matrikeln.

Die Eintragung in das sog. Ritterbuch begann in Kurland vor speziellen Gerichten, den Ritterbanken, im Jahr 1620 und wurde bis auf wenige Ausnahmen 1642 abgeschlossen, bei den übrigen Ritterschaften erfolgte der Abschluß zwischen 1741 und 1756. Seit dem 18. Jahrhundert werden die Ritterbücher als Matrikeln bezeichnet.

Für die Aufnahme in die Matrikeln war der Nachweis des Adels durch Notorität oder durch Diplome oder sonstige Urkunden erforderlich. In Livland und Oesel mußte der Aufzunehmende außerdem ein Rittergut besitzen; Ausnahmen waren selten. Bei Errichtung der Matrikeln wurden in diese in der Regel nur Gesamtgeschlechter eingetragen, danach wurden nur Einzelpersonen aufgenommen. Nachdem die Ritterschaften ihre öffentlich-rechtliche Funktion in den neuen Staaten Lettland (Latvija) und Estland (Eesti) verloren hatten, wurden nur noch wenige Personen in die Matrikeln eingetragen. Heute werden keine neuen Geschlechter mehr immatrikuliert, sondern nur Personen, die einem nichtimmatrikulierten Zweig eines immatrikulierten Geschlechts angehören. Insgesamt sind in die vier Matrikeln 753 Geschlechter eingetragen worden, von denen heute schätzungsweise nur noch 320 Geschlechter im Mannesstamm blühen.

Die Matrikellisten aller vier Ritterschaften sind in dem von E. v. Mühlendahl und H. Baron v. Hoyningen gen. Huene herausgegebenen Buch "Die Baltischen Ritterschaften", erschienen beim C: A. Starke Verlag, Limburg 1973, veröffentlicht worden.

Durch die Matrikeln war der einheimische Stamm- oder Indigenatsadel als geschlossene ständische Korporation deutlich vom allgemeinen russischen Reichs- und Dienstadel oder Nobilitierungen sonstiger Herkunft abgegrenzt. Die nicht immatrikulierten adligen Familien konnten sich jedoch ab 1863 in die von den vier Ritterschaften geführten "Gouvernementsadelsgeschlechsbücher für nichtimmatrikulierte Edelleute" eintragen lassen, die durch G. v. Krusenstjern im Sonderheft 2 der "Baltischen Hefte" 1958 veröffentlicht wurden.

 
   
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Geschlechtsregister

Der Genealoge der Livländischen Ritterschaft, der Genealoge der Estländischen Ritterschaft, der Genealoge der Kurländischen Ritterschaft und der Genealoge der Oeselschen Ritterschaft haben als Hauptaufgabe die Führung der Geschlechtsregister für die blühenden Familien ihrer Ritterschaft.

In den Geschlechtsregistern sind die Nachkommen im ehelichen Mannesstamm der in die Matrikeln eingetragenen Geschlechter, Geschlechtszweige und Personen erfaßt. Dabei dient ihnen das zwischen 1929 und 1944 erschienene "Genealogische Handbuch der baltischen Ritterschaften" als Grundlage und Ausgangspunkt ihrer Arbeit. Während der dreibändige Teil Estland (Görlitz 1930-1936) und der Teil Oesel (Dorpat 1935-1939) abgeschlossen werden konnten, blieben die beiden zweibändigen Teile Livland (Görlitz 1929-1943) und Kurland (Görlitz 1930-1944) durch die Kriegswirren leider unvollendet.

Die vier Ritterschaften sind sehr daran interessiert, daß nach und nach die Genealogien zunächst aller blühenden immatrikulierten Geschlechter und Familien im Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA), veröffentlicht werden. Dieses wird vom Deutschen Adelsarchiv, Marburg, herausgegeben und durch den C.A. Starke Verlag, Limburg, verlegt. Hierbei unterstützen die Ritterschaftsgenealogen die Familien bzw. Familienverbände bei der Erstellung ihrer Genealogie oder erledigen diese Arbeit in Eigenleistung mit der erforderlichen Zuarbeit aus den betroffenen Familien. In unregelmäßigen Abständen werden für diese Familien Nachträge erstellt und im GHdA publiziert.

 
   
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Genealogische Forschung

Die Forschungsarbeit der Genealogen der vier Ritterschaften ist nicht - wie erwartet werden könnte - in erster Linie rückwärts gerichtet, sondern hauptsächlich gegenwartsbezogen. Um die Geschlechtsregister auf einem möglichst aktuellen und vollständigen Stand zu halten, sind die Genealogen bemüht, laufend alle Personenstandsänderungen wie z.B. Geburten, Heiraten, Scheidungen und Todesfälle der Angehörigen von immatrikulierten Geschlechtern zu erfassen. Beim jeweiligen Ritterschaftsgenealogen sind die Geschlechter aufgeführt, die zur Zeit mit dem Ziel der Veröffentlichung im GHdA bearbeitet werden.

Zukunftsorientiert und für den Fortbestand der vier Ritterschaften und des Verbandes der Baltischen Ritterschaften von grundlegender Bedeutung ist die Arbeit der Genealogen hinsichtlich des geltenden Namensrechts. Die Abschaffung des tradierten Adelsrechts und die Veränderungen des staatlichen Namensrechts nach 1919 haben Möglichkeiten eröffnet, daß nicht der Ritterschaft angehörende Personen den Namen einer ritterschaftlichen Familie erwerben und rechtens führen können. Die Reform des deutschen Namensrechts nach 1976 war umwälzend, weil nun Frauen gleichfalls ihren Geburtsnamen an ihren Ehemann und die Kinder übertragen können. Die Genealogen der vier Ritterschaften haben daher mit besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit die ihnen bekannt gewordenen Personenstandsangaben zu prüfen.

Natürlich nehmen sich die Genealogen auch der Forschung und Aufarbeitung von Genealogien erloschener Geschlechter an. Auch diese werden gelegentlich im GHdA veröffentlicht.

 
   
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Genealogisches Handbuch des Adels (GHdA)

Der Schwerpunkt der Genealogischen Handbücher des Adels (GHdA) liegt darin, zu zeigen, wie sich der Deutsche Adel bisher den unerhörten Anforderungen stellte, die sich im 20. Jahrhundert, einer Epoche voller gesellschaftlicher, kultureller und wirtschaftlicher Umbrüche, aber nie zuvor so rasant und total, vollzogen haben. Es stellt Vertikalschnitte durch bzw. Momentaufnahmen von Familien her, die in Zeitabständen erneuert werden, aus denen abzulesen ist, wie der einzelne Angehörige diese Anforderungen der Zeit besteht und wie sich Gesamtfamilien in veränderten Umfeldern behaupten. Es kann Anschauungsmaterial zu Antworten an die Hand geben, die sich aus der Frage ergeben, ob und in wie weit der Adel als solcher (mit Innenwirkung) noch ein Stand ist.

Das Deutsche Adelsarchiv, Marburg, gibt seit 1951 die GHdA heraus. Bisher sind 122 Bände erschienen. Es erscheint im C.A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn, und ist direkt beim Verlag oder im Buchhandel erhältlich. Die Gesamtreihe des GHdA ist in die nachfolgenden Bände, hier Häuser genannt, aufgegliedert:

 
 
Fürstliche Häuser
 
 
Gräfliche Häuser A (1952 bis 1973)
 
 
Gräfliche Häuser B (1953bis 1973)
 
 
Gräfliche Häuser (ab 1976)
 
 
Freiherrliche Häuser A (1952 bis 1982)
 
 
Freiherrliche Häuser B (1954 bis 1982)
 
 
Freiherrliche Häuser (ab 1986)
 
 
Adelige Häuser A
 
 
Adelige Häuser B
 
 
Adelslexikon (seit 1974)
 
  Mit dem "Gesamtverzeichnis Band 1 - 137", ebenfalls erschienen im C.A. Starke Verlag, Limburg, 2005, steht in der 3. Auflage eine ausgezeichnete Übersicht (Findbuch) aller bisher veröffentlichen Geschlechter zur Verfügung.  
     
 
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