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| Verbandstag | Präsidium | Rat/Ehrenrat | Genealogie | Ritterschaften | Bezirksgruppen | |||
Die vier Ritterschaften
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Der Verband der Baltischen Ritterschaften e.V. gliedert sich neben den regionalen Bezirksgruppen traditionell in die bis zu ihrer Auflösung durch die Staaten Lettland und Estland bestehenden 4 Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel. Die älteste, die estländische Ritterschaft wurde 1252 erstmals erwähnt. Sie erfüllten bis 1917 eine öffentlich rechtliche Aufgabe und waren somit unabhängig von den wechselnden Landesherren, zuletzt den russischen Zaren, die verfassungsmäßig mit der Verwaltung des Landes beauftragten Gremien. Ihre Arbeit geschah ehrenamtlich. Den Baltischen Ritterschaften stand zwar nicht das Recht der Nobilitierung, also der Erhebung in den Adelsstand, wohl aber das der Immatrikulation zu, sie konnten selber bestimmen, welche deutschen Adelsfamilien berechtigt sein sollten, an den beschließenden Landtagen teilzunehmen, um damit zur Verwaltung des Landes herangezogen zu werden. Sie beschlossen auch über den Ausschluß einer Person. Dieses Immatrikulationsrecht nehmen die Ritterschaften auch heute noch wahr, und auch heute noch wird jeder Nachfahre einer immatrikulierten Familie in die - in seine - Ritterschaft hineingeboren. In die zweite Organisationsform - den Verband - muß der Eintritt als eigener Willensakt erfolgen. Zentrale Aufgabe der Ritterschaften ist die Führung von Personenregistern der einzelnen ritterschaftlichen Familien. Darüber hinaus fördern die Ritterschaften die Erforschung der eigenen Geschichte und bemühen sich um einen engeren Zusammenhalt ihrer Mitglieder. Im Rahmen zahlreicher Projekte und Hilfsaktionen nehmen sie karitative und kulturelle Aufgaben in Deutschland, Estland und Lettland wahr. Auch wenn sie heute keine öffentlich - rechtliche Funktion mehr haben, sind die vier Ritterschaften weiterhin die tragenden Säulen des Verbandes. Sie blicken jeweils auf eine eigene historische Entwicklung zurück. |
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Jeder ehelich geborene Nachfahre einer immatrikulierten Familie ist Angehöriger seiner Ritterschaft. Nur diesem steht das Recht zu, durch eigenen Willensakt dem Verband der Baltischen Ritterschaften e.V. beizutreten. Die Zugehörigkeit zur Ritterschaft erwirbt automatisch
Durch Antrag kann die Zugehörigkeit zu einer Ritterschaft erworben werden, wenn verheiratete Damen ihrer angestammten Ritterschaft angehören möchten, statt der Ritterschaft ihres Ehemannes; verheiratete Herren in begründeten Ausnahmefällen der Ritterschaft ihrer Ehefrau angehören möchten, statt ihrer angestammten Ritterschaft. In beiden Fällen müssen demnach die Antragsteller bereits per Geburt einer Ritterschaft angehört haben und mit einem Angehörigen einer anderen Ritterschaft verheiratet sein. Über den Antrag entscheidet jeweils der Beirat der Ritterschaft, deren Zugehörigkeit gewünscht ist. Die Zugehörigkeit zur Ritterschaft endet durch Tod; bei einer Dame durch Eheschließung mit einem Angehörigen einer anderen Ritterschaft; bei einem Herrn mit antragsgemäßer Aufnahme in die Ritterschaft, der seine Ehefrau angehört. Zu Zeiten einer öffentlich-rechtlichen Funktion der Ritterschaften im Baltikum war ein weiterer Weg des Erwerbs der Zugehörigkeit zu einer solchen Ritterschaft die Immatrikulation. Genauso konnte die Zugehörigkeit auch wieder beendet werden durch Austritt und Ausschluss. Das Immatrikulationsrecht des Ausschlusses nehmen die Ritterschaften auch heute noch wahr. |
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| An der Spitze jeder Ritterschaft steht ein, auf drei Jahre gewählter Vorsitzender, daneben ein für die gleiche Zeit gewählter Beirat, den die wahlberechtigten Angehörigen (aktives Wahlrecht ab 18 Jahren) wählen, ggf. auch einen Vertreter der in Kanada lebenden Familien der Ritterschaften und einen oder mehrere Substitute , sowie einen Genealogen. Der Beirat unter Leitung seines Vorsitzenden ist die gewählte Repräsentanz der Ritterschaft und vertritt ihre Belange. Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. | ||
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Die Ritterschaften bemühen sich durch vielerlei Veranstaltungen um einen engen Kontakt ihrer Mitglieder untereinander. Wesentliche Aufgaben sind die Führung von Personenregistern der einzelnen ritterschaftlichen Familien durch eine gewählten Genealogen sowie die Erforschung ihrer Geschichte. Das geschieht durch Publikationen zu unterschiedlichen Themen und durch Ergänzung der Ritterschaftsarchive, die als Depositum im Hessischen Staatsarchiv in Marburg lagern. Im Rahmen zahlreicher Projekte und Hilfsaktionen nehmen sie karitative und kulturelle Aufgaben in Deutschland, Estland und Lettland wahr. Außerordentliche Beiratstagungen zwischen den Verbandstagen und den Ratstagungen werden nach Bedarf in Höhnscheid oder in einem Privathaus eines der Beiratsmitglieder abgehalten. |
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